FAQs zum Wiedereintritt
Wie funktioniert ein (Wieder)Eintritt praktisch? Kostet das Geld? - Wenn in Ihnen der Entschluss zum Wiedereintritt gereift ist, sind es oft ganz praktische Fragen, auf die man Antwort sucht. Sollten Sie noch mit grundlegenderen Fragen konfrontiert sein, finden Sie » hier Hilfestellungen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns (» Kontakt)
» Was muss ich tun, um wieder in die katholische Kirche einzutreten?
Um wieder in die Kirche einzutreten wenden Sie sich an den Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde oder an die » Ansprechperson Ihrer Diözese. In einem persönlichen Gespräch werden Sie mit dem Seelsorger besprechen, warum Sie wieder in die Kirche eintreten möchten und evt. auch, was Sie damals bewegt hat, die Kirche zu verlassen. Wenn Sie wieder Teil der Kirche sein möchten, wird der Seelsorger mit Ihnen überein kommen, in welcher Form Sie in die Kirche eintreten: schlicht in der Pfarrkanzlei oder lieber feierlich im Rahmen eines Gottesdienstes zum Beispiel.
» Muss ich eine Prüfung ablegen bzw. Gebete auswendig aufsagen?
Nein, selbstverständlich nicht. Bei dem Gespräch mit dem Seelsorger handelt es sich um keine Prüfung und um kein unnötiges "Ausfratscheln", sondern um den Versuch eines ehrlichen Gesprächs. Niemand soll zum Eintritt überredet, aber auch niemand, der es ernst meint, "vertrieben" werden.
» Muss der Kirchenwiedereintritt in der Pfarrgemeinde meines Wohnortes stattfinden?
Nein, ein Wiedereintritt in die Kirche muss nicht in der Pfarrgemeinde Ihres Wohnortes stattfinden. In jeder Diözese gibt es » Ansprechpersonen, die Sie gerne auf Ihrem Weg zurück in die Kirche begleiten.
» Wie erfahre ich, zu welcher Gemeinde ich (inzwischen) gehöre?
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes und eventuell Ihre Wohnadresse im » Pfarrfinder ein und finden Sie schnell und unkompliziert Ihre Heimatgemeinde!
» Wie schnell kann ich wieder katholisch werden?
Das Tempo Ihres Wiedereintrittes bestimmen Sie selbst. Wenn es Ihnen wichtig ist, diesen Schritt schnell und ohne viel Aufwand zu vollziehen, wird Ihr Wunsch respektiert. Bedenkenswert ist, dass Ihr Wiedereintritt mehr als ein formaler Verwaltungsakt sein sollte. Er kann eine Chance sein für Sie, für den Pfarrer und die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten sowie die Kirche insgesamt. Geben Sie Ihrer persönlichen Situation und Ihren Fragen soviel Raum, wie Sie benötigen!
» Welche Unterlagen brauche ich, um in die Kirche einzutreten?
Zum Wiedereintrittsgespräch nehmen Sie bitte Ihren Taufschein und den Austrittsvermerk mit, falls Sie diesen im Zuge Ihres Austritts aus der Kirche erhalten haben. Wenn Sie verheiratet sind, bringen Sie bitte außerdem noch Ihren Trauschein mit.
» Kostet der Wiedereintritt etwas? Muss ich den Kirchenbeitrag für die Zeit des Austritts nachzahlen?
Nein. Bei einer Rückkehr in die Kirche fallen keine Gebühren an - und selbstverständlich müssen Sie auch keinen Kirchenbeitrag nachzahlen. Ihre Kirchenbeitragspflicht beginnt erst wieder mit der Rückkehr in die Kirche.
» Wie hoch wird mein Kirchenbeitrag jährlich sein?
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirchenbeitragsstelle Ihrer Diözese informieren und beraten Sie gerne über die tatsächliche Höhe Ihres Kirchenbeitrag. Die jeweiligen diözesanen Kirchenbeitragsstellen sowie Online-Berechnungsprogramme für den Kirchenbeitrag finden Sie auf www.kirchenbeitrag.at